Fragestunde zur Stiftung für das sorbische Volk
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushaltsentwurf für das nächste Jahr am 20. November 2008 eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Stiftung für das sorbische Volk in Höhe von 600.000 Euro.
Gleichzeitig beschloss der Haushaltsausschuss, diesen Erhöhungsbeitrag zunächst zu sperren. In einer "Bemerkung" zum o. g. Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages heißt es: "Eine Entsperrung der Mittel ist u. a. davon abhängig, dass die an der Finanzierung beteiligten Länder ihren Färderanteil ebenfalls entsprechend erhöhen".
1. Wie schätzt die Staatsregierung den o. g. Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seinen Folgen für eine weitere verlässliche Förderung der sorbischen Sprache und Kultur grundsätzlich ein?
Antwort der Staatsregierung:
Mit der Bereitschaft zur Aufstockung der bisher geplanten Mittel bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Verantwortung für das sorbische Volk als anerkannte nationale Minderheit. Der Freistaat Sachsen begrüßt ausdrücklich die im Deutschen Bundestag herbeigeführte Entscheidung. Die Staatsregierung hat in vielen Gesprächen mit dem Bund auf eine solche Entscheidung hingewirkt.
Allen, die mit uns dazu beigetragen haben, dass der Bund den bisher geplanten Zuschuss in Höhe von 7,6 Millionen Euro für die Stiftung für das sorbische Volk auf 8,2 Millionen Euro anhebt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken. Der Bund trägt damit auch der Forderung Sachsens nach einer stärkeren Beteiligung Rechnung. Die Verhandlungen zum Abschluss eines Finanzierungsabkommens von Bund, Sachsen und Brandenburg sind nun auf einem guten Weg.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich von den Vertretern des sorbischen Volkes, dass diese nun in den Stiftungsrat zurückkehren und ihre Arbeit wieder aufnehmen. In der Sitzung der Stiftungskommission am 25. November 2008 war dies erfreulicherweise bereits der Fall. Die kooperative Zusammenarbeit aller für die Stiftungsarbeit Verantwortlichen muss nun intensiv fortgesetzt werden. Nur so wird es möglich sein, in den kommenden Monaten ausgewogene Entscheidungen im Interesse aller Beteiligten zu fällen und den Haushalt der Stiftung entsprechend zu konsolidieren.
2. Wie gedenkt die Staatsregierung ihren Beitrag zur Entsperrung des o. g. Betrages im Bundeshaushalt 2009 zu leisten?
Antwort der Staatsregierung:
Der Freistaat Sachsen seinerseits hatte seinen Förderbeitrag in den vergangenen Jahren mit jährlich 5,45 Millionen Euro konstant gehalten. Zudem wird Sachsen seinen Anteil ab 2009 bis 2012 jährlich um 100.000 Euro erhöhen - im Jahr 2012 werden somit vom Freistaat Sachsen 400.000 Euro zusätzlich zum Vergleichszeitraum 2008 gezahlt werden. Das sind wichtige Tatsachen, die aus sächsischer Sicht für eine Entsperrung sprechen. Inwieweit ein weiteres Entgegenkommen Sachsens erforderlich sein wird, wird sich in den vor uns liegenden weiteren Verhandlung zum Finanzierungsabkommen zeigen, zumal auch Brandenburg aufgefordert ist, seinen Beitrag zur Entsperrung zu leisten.
Das Abkommen sollte jetzt unbedingt zügig noch im ersten Halbjahr 2009 abschließend verhandelt und geschlossen werden. Das SMWK hat sich zu diesem Zweck ausgehend von dem Beschluss des Haushaltsausschusses bereits schriftlich an den Bund und Brandenburg gewandt.
(Für den Fall, dass es eine Nachfrage gibt, sollte der folgende Vorschlag des SMF aufgegriffen werden): Sofern zur Entsperrung der Bundesmittel tatsächlich weitere Mittel erforderlich sein sollten, bin ich mir sicher, dass diese im Haushaltsvollzug bereit gestellt werden können.
Heiko Kosel. Linksfraktion: Ich hätte noch eine Nachfrage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten:
Frau Staatsministerin, in der Bemerkung des Haushaltsausschusses des Bundestages ist von einer "entsprechenden Erhöhung" die Rede. Die Frage bezieht sich also darauf, wie die Staatsregierung das Wort "entsprechend" auslegt und ob die Staatsregierung schon Informationen darüber hat, wie der Haushaltsausschuss des Bundestages dieses Wort gemeint
Dr. Eva-Maria Stange. Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst:
Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass sich der Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, klarer ausdrückt, damit nicht unterschiedliche Interpretationen in der Öffentlichkeit vorgenommen werden, wie es derzeit der Fall ist. Ich gehe davon aus, dass sich im Zuge der Verhandlungen mit dem Bund und mit Brandenburg klärt, welche Interpretation für die Formulierung "ebenfalls entsprechend erhöht" tatsächlich zutreffend ist.
Heiko Kosel, Linksfraktion: Vielen Dank, Frau Staatsministerin.
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst: Bitte.
|
|
 Kontakt
MdL Heiko Kosel
Historiker/Jurist
Minderheiten- & europapolitischer Sprecher
Große Brüdergasse 1
02625 Bautzen
| Tel.: |
03591 - 490975 |
| Fax: |
03591 - 490975 |
|