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Ein Jahr nach Aufklärung sorbenfeindlicher Übergriffe noch keine Anklage/ nicht hinnehmbarer Justiz-Personalnotstand

08.03.2016

Zur bisherigen Nichtanklageerhebung der Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Täter der Serie von sorbenfeindlichen Übergriffen im Raum Bautzen, die vor knapp einem Jahr ermittelt wurden, erklärt der Bautzener Landtagsabgeordnete und Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Angelegenheiten des sorbischen Volkes, Heiko Kosel:

 

"Der sächsischen Justiz ist momentan die Durchsetzung des völkerrechtlichen Prinzips des Minderheitenschutzes für das sorbische Volk aufgrund von Personalmangel nicht möglich. Zwar ist es erfreulich, dass es dem OAZ (Operatives Abwehrzentrum) gelungen ist, Tatverdächtige zu ermitteln und die Ermittlungen auch soweit abzuschließen, dass der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben werden konnte. Nicht hinnehmbar ist aber die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft personell im Bereich der Staatsschutzdelikte so unterbesetzt ist, dass sie bis zum heutigen Tag keine Anklage erheben konnte – und das nach fast einem Jahr nach Ermittlung der Täter. Der ursprünglich geplante Anklagetermin im Januar musste verschoben werden.

 

Daher fordere ich die sächsische Staatsregierung dazu auf, nicht nur irgendwann die Stärkung der Polizei im Blick zu haben, sondern auch die Justiz personell ausreichend auszustatten. Wenn es endlich einmal  bei der Verfolgung antisorbischer Straftaten Erfolge gegeben hat - was in der Vergangenheit nicht allzu oft der Fall war -, so ist es dringend geboten, dass baldmöglichst Anklage erhoben wird. Es braucht vor allem im Bereich des Minderheitenschutzes schnelle Urteile, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

 

Es ist bei Justiz- und Sicherheitsbehörden auch eine inhaltliche Qualifizierung notwendig. Die Spezifik sorbenfeindlicher Straftaten ist innerhalb von Polizei und Justiz kaum bekannt. Darüber hinaus haben die parlamentarischen Anfragen im Sächsischen Landtag und im Bundestag der vergangen Jahre zu den sorbenfeindlichen Straftaten erhebliche Wissens- und Informationsdefizite bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder offenbart. Über zahlreiche Ungereimtheiten zwischen Landes- und Bundesebene beim Umgang mit sorbenfeindlichen Straftaten sowie offenkundige Fehler, die durch Kleine Anfragen zutage traten, informierte bereits die Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten der LINKEN vom 5. Oktober 2015:"

 

 http://www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/ag-ethnische-minderheiten/dokumente/bundesdeutsche-sicherheitsbehoerden-fuer-sorbische-minderheit-nur-bedingt-schutzbereit/

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