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Sorbenfeindliche Straftaten: Statistische Ungereimtheiten und fehlende Strafverfolgung – Kosel mit Fragen an Justizminister

06.06.2016

Für die Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages am 8. Juni 2016 hat der Sprecher für sorbische Angelegenheiten der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Heiko Kosel, Fragen an Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow eingereicht. Dabei geht es insbesondere darum, wie die verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht des Freistaates gegenüber Angehörigen des sorbischen Volkes im Bereich der Verfolgung sorbenfeindlicher Straftaten und Angriffe umgesetzt wird. Heiko Kosel erklärt:

 

„Anlass meiner Nachfragen sind unter anderem schwer nachvollziehbare statistische Diskrepanzen zwischen Bundes- und Landesebene in Bezug auf die Verfolgung sorbenfeindlicher Straftaten. Während der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren 20 sorbenfeindliche Straftaten bekannt geworden sind (Bundestags-Drucksache 18/5554), informiert das sächsische Innenministerium allein für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 28. November 2014 – also für nicht ganz zwei Jahre – bereits über 15 derartige Fälle (Landtags-Drucksache 6/324, Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Bündnis90/DIE GRÜNEN).

 

Für 2013 sind Bund und Land jeweils unterschiedliche Straftaten bekannt. Auch für 2014 liegt die Zahl an sorbenfeindlichen Straftaten, auf die das sächsische Innenministerium verweist, um etwa ein Viertel höher als die der Bundesregierung, wobei die Bundesregierung wiederum auch Straftaten benennt, die in der sächsischen Statistik nicht auftauchen. Aufhorchen lässt auch die Tatsache, dass die Bundesbehörden bei  sieben Taten einen falschen Tatort benannt haben.

 

Des Weiteren veranlassen mich die  unbefriedigenden Ermittlungserfolge der sächsischen Strafverfolgungsbehörden, die zögerliche Entscheidungspraxis der zuständigen Staatsanwaltschaft und der fragwürdige „Verzicht“ auf Anklageerhebung zur Einreichung des Fragenkataloges. Ich erwarte vom sächsischen Staatsminister für Justiz die umfassende Aufklärung dieser Ungereimtheiten.“

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