Heiko Kosel Startseite

Sorbisches Siedlungsgebiet in Sachsen stärken – Freistaat muss Kommunen bei Zweisprachigkeit unterstützen

12.05.2017

Aus Anlass der Entscheidung des Hauptausschusses des Brandenburger Landtages zur Erweiterung und Stärkung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes erklärt der Sprecher der Linksfraktion in Sachsen für Angelegenheiten des sorbischen Volkes, Heiko Kosel:

 

„Mit dieser Entscheidung unseres Nachbarbundeslandes ist dort im Ergebnis das sorbische/wendische Siedlungsgebiet erweitert und gestärkt worden. Dies sollte den politischen Verantwortlichen in Sachsen Anlass sein, über die minderheitenpolitische Lage im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates nachzudenken. In der Zeit vor der deutschen Wiedervereinigung war der zweisprachige Gebietsumfang auch schwankend. Die letzte Erweiterung ist auf die Zeit von 1978 bis 1981 datiert.  Auf Grund der damaligen Evaluierung wurde das Siedlungsgebiet um 4 Gemeinden mit 15 Ortsteilen und um weitere 3 Ortsteile von Gemeinden, die bereits zum Siedlungsgebiet gehörten, erweitert. Durch das Sorbengesetz (1999) wird das sorbische Siedlungsgebiet mit diesem Stand bis auf 8 herausgelöste Ortsteile geschützt. (vgl. Anlage zu §3 Abs. 2) In Sachsen waren bisher noch keine Bitten von weiteren Gemeinden und Städten, hinsichtlich der Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet zu hören.

 

Im Freistaat geht es daher momentan eher darum, das sorbische Siedlungsgebiet inhaltlich zu stärken, um dem Anspruch des Gesetzes zu gebietsbezogenen Schutz - und Fördermaßnahmen wirklich gerecht zu werden, zumal der Gesetzgeber keine geeigneten Sanktions- und Kontrollmechanismen zu deren Umsetzung in der Praxis vorgesehen hat. So ergab eine einfache Internetrecherche, dass z.B. im Landkreis Görlitz von 15 zugehörigen Gemeinden 13 (41 Ortsteile) und im Landkreis Bautzen von 28 zugehörigen Gemeinden 9 (100 Ortsteile) auf ihrer Homepage nicht einmal auf ihre Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet hinweisen, keine Ortssatzung zur Wahrung, Förderung und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur veröffentlichen bzw. die sorbische Sprache in ihrer Eigendarstellung nicht verwenden.

 

Als einfach umzusetzende Maßnahmen zur Stärkung des sorbischen Siedlungsgebietes kann ich mir die Unterstützung des Freistaates bei konsequenter zweisprachiger Beschilderung mit gleichgroßen Schriftzeichen und die Anwendung der sorbischen Sprache in den Internetpräsentationen aller Städte und Gemeinden des Siedlungsgebietes vorstellen. So könnte man dem schwindenden minderheitenpolitischen Interesse der Kommunen, das sich an der geringen Beteiligung am Wettbewerb „Sprachfreundliche Kommune“ in diesem Jahr zeigt, entgegenwirken. Nicht zuletzt zeigt sich die schwache Position des Siedlungsgebietes in Sachsen in Bezug auf das geltende bundesdeutsche Bergrecht. Effektiver rechtlicher Schutz sorbischer Dörfer besteht nicht, vielmehr ist ihre weitere Existenz vom Wohlwollen großer Energiekonzerne abhängig.

Sitemap | Impressum | Kontakt