Das Osterreiten als juristische Streitfrage
Alle Jahre wieder erfreuen die Osterreiter auf den Straßen und Feldwegen zwischen Kamenz, Wittichenau und Bautzen viele Einheimische und Besucher. Dass hinter den Kulissen nicht alles eitel Sonnenschein ist, bekommen die Schaugäste nicht mit (und sollen es auch nicht). Der Landtagsabgeordnete Heiko Kosel (Die Linke) hingegen hat im Rahmen seiner Bürgersprechstunden Einblicke bekommen, die ihn zu einer Anfrage an die Sächsische Staatsregierung veranlassten.
Alle Jahre wieder erfreuen die Osterreiter auf den Straßen und Feldwegen zwischen Kamenz, Wittichenau und Bautzen viele Einheimische und Besucher.
Dass hinter den Kulissen nicht alles eitel Sonnenschein ist, bekommen die Schaugäste nicht mit (und sollen es auch nicht). Der Landtagsabgeordnete Heiko Kosel (Die Linke) hingegen hat im Rahmen seiner Bürgersprechstunden Einblicke bekommen, die ihn zu einer Anfrage an die Sächsische Staatsregierung veranlassten. »Innerhalb kurzer Zeit waren drei Bürger zu mir gekommen und berichteten, dass ihre Arbeitgeber nicht bereit seien, sie für das Osterreiten freizustellen. Es war das erste Mal, dass eine solche Problematik an mich herangetragen wurde.« Kosel, als Jurist in rechtlichen Fragen bewandert, sah eine mögliche Verletzung mehrerer verfassungsmäßig garantierter Grundrechte: Zum einen des Rechtes auf freie Religionsausübung, zum anderen des Rechtes der Sorben auf Wahrung ihrer Traditionen und Identität.
»Drei Fälle bei mehr als 1.500 Osterreitern erscheinen zunächst nicht viel. Es geht aber darum, einer möglichen Tendenz vorzubeugen. Außerdem weiß man nie, wie hoch die Dunkelziffer ist.« Schließlich könne man vermuten, dass die drei Betroffenen, die sich bei ihm gemeldet haben, nur die Spitze eines Eisberges darstellten. Kosel wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie sie diese Vorgänge bewertet und wie sich Arbeitnehmer möglicherweise wehren können. Kultusminister Roland Wöller (CDU) wies in seiner Antwort auf die Kollision des Rechtes auf freie Religionsausübung mit dem Recht des Arbeitgebers auf unternehmerische Betätigungsfreiheit hin, das ebenfalls grundgesetzlich geschützt sei. »Steht der Arbeitnehmer in einem Gewissenskonflikt, sollten vom Arbeitgeber Möglichkeiten geprüft werden, den Arbeitnehmer in Bereichen einzusetzen, in denen er zeitgleich zum Osterreiten nicht zu arbeiten hat«, so der Minister. Da es sich nur um einen Tag im Jahr handelt, sollte dies wohl möglich sein. Zwingen könne den Arbeitgeber dazu allerdings niemand. »Juristisch ist die Antwort korrekt. Allerdings ist die Frage nach der Verantwortung und den Pflichten des Freistaates meiner Ansicht nach zu wenig herausgearbeitet«, so Heiko Kosel. So liege es in der Verantwortung des Freistaates, Arbeitgeber im sorbischen Siedlungsgebiet über die Bedeutung des Osterreitens zu informieren. Denn in diesem Punkt habe es bei den betreffenden Arbeitgebern - Unternehmen verschiedener Branchen und Größen im Gebiet des Altkreises Kamenz - Unkenntnis gegeben, die man ausräumen konnte. »Alle drei Betroffenen konnten letztlich doch am Osterreiten teilnehmen«, so Heiko Kosel. Für die kommenden Jahre sieht der Abgeordnete nunmehr eine bessere Handhabe, um die Teilnahme am Osterreiten auch gegen den (ursprünglichen) Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.
Lausitzer Rundschau vom 02. Juni 2010
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