Heiko Kosel Startseite
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Danksagung und Ausblick

Ich bedanke mich bei allen Wählerinnen und Wählern für 8,4% der Direktstimmen und 7,7% der Stimmen für DIE LINKE in meinem Wahlkreis 56 Bautzen 5.

Auch wenn diese Ergebnisse eine herbe Niederlage für uns darstellen, so halte ich es dennoch für umso wichtiger, allen Menschen in der Region zu danken, die uns im Wahlkampf und in der Wahlkabine Vertrauen, Solidarität und trotz alledem Mut für die weitere Arbeit geschenkt haben.

Die politischen Ziele, für die ich im Wahlkampf angetreten bin, werde ich auch weiterhin verfolgen, da sie für eine lebenswerte Zukunft der Menschen in der Oberlausitz wichtig sind. Das wird ohne Landtagsmandat sicherlich schwieriger, aber als ehrenamtlicher Kreisrat, ehrenamtlicher Abgeordneter des Serbski Sejm und als Rechtsanwalt sehe ich mich nach wie vor in der Pflicht und in der Möglichkeit für die Rechte der Menschen im Dreiländereck zu kämpfen.

Ich bin dessen noch lange nicht müde und hoffe in diesem Kampf auch weiter um Eure und Ihre Unterstützung!

Sie erreichen mich zukünftig in meiner Anwaltskanzlei:


Rechtsanwalt Heiko Kosel

Warthaer Dorfstr. 9

02694 Malschwitz OT Wartha

 

Tel. 0171-2825494

E-Mail: ra-kanzlei.kosel@web.de

 

Kontakt als Abgeordneter des Serbski Sejm:

E-Mail: hajko.kozel@serbski-sejm.de

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Initiative von Sachsen und Schleswig-Holstein zur Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten begrüßenswert – aber von Sachsen auch wirklich ernst gemeint?

27.08.2019

Zur Initiative Sachsens und Schleswig-Holsteins zur Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz erklärt der sorbische Abgeordnete und Sprecher für nationale Minderheiten der LINKEN im Sächsischen Landtag Heiko Kosel:

 

„Ich begrüße diese Initiative ausdrücklich, denn ein Artikel zum Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz ist überfällig. Einige Begleitumstände bedürfen jedoch der Erörterung.

So scheint zumindest auf sächsischer Seite langfristige Planung nicht Grundlage dieser Initiative gewesen zu sein. Denn noch vor ca. einem Monat antwortete das sächsische Staatsministerium der Justiz auf meine Frage nach möglichen Initiativen zur Aufnahme einer Regelung zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz, dass das Justizministerium einer solchen Regelung generell eher ablehne, “weil deren praktische Wirkung äußerst begrenzt ist und nach hiesiger Einschätzung auch kein Regelungsdefizit besteht, da die Rechte von (nationalen) Minderheiten sowohl im Bundesrecht aber auch im Landesrecht sowie in völkerrechtlichen Verträgen gewährleistet werden..“

 

Ein bezeichnendes Licht auf Defizite der politischen Kultur in Sachsen wirft die Tatsache, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein eine Forderung der dortigen dänischen und friesischen Landtagsabgeordneten aus der SSW-Fraktion zur Grundlage der aktuellen Initiative macht, während ich als sorbischer Abgeordneter der LINKEN im Sächsischen Landtage eine ablehnende Stellungnahme erhalte.

 

Durchaus spannend dürfte die weitere inhaltliche Debatte werde, denn der Vorschlagstext enthält die Verpflichtung des Staates die Identität der anerkannten nationalen Minderheiten zu achten, und greift damit aus der Debatte der “gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat“ von Anfang der 1990er Jahre den Minimalvorschlag auf, der aber seinerzeit an der Ablehnung durch Abgeordnete der  CDU und vor allem der CSU scheiterte. Es bleibt also abzuwarten, ob die CDU/CSU diesmal ihre historischen Verantwortung für den Schutz nationaler Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird.

 

DIE LINKE wir auf allen Ebenen die Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz mit allen ihr zur Verfügung stehende rechtlichen und politischen Möglichkeiten unterstützen.“

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Sozialberatung am 30.08.2019 in Bautzen

Kostenlose Sozialberatung mit MdL Heiko Kosel am 30.08.2019 in Bautzen

Am Freitag, den 30. August 2019, bietet der Landtagsabgeordnete und Kreisrat der LINKEN, Rechtsanwalt Heiko Kosel, in Bautzen eine kostenlose Sozialberatung gemeinsam mit dem im Sozialrecht besonders erfahrenen Rechtsanwalt Gregor Janik an.

Wenn Sie Probleme mit Behörden, z.B. beim Thema Hartz IV oder bei der Beantragung anderer Unterstützungsleistungen haben, können Sie sich gern kostenlos beraten lassen.

Die Beratung findet von 14:00 - 15:30 Uhr in deutscher, sorbischer oder jeder anderen vorher gewünschten Sprache im Bürgerbüro DIE LINKE, Schülerstr. 10 in Bautzen statt.

Zum Gebrauch der sorbischen Sprache wird im Sinne von §8 Satz 4 SächsSorbG ausdrücklich ermutigt.

Um Anmeldung unter 03591-490976 wird gebeten.

 

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Darmotne socialne poradźowanje ze zapósłancom Sakskeho krajneho sejma Hajkom Kozelom w Budyšinje

Pjatk, dnja 30. žnjenca 2019, přeprosy zapósłanc krajneho sejma a wokrjesneho sejmika LĚWICY prawiznik Hajko Kozel na darmotne socialne poradźowanje do rumnosćow  wobydlerskeho běrowa LĚWICY.

Zhromadnje z w socialnym prawje wosebje wobhonjenym prawiznikom Gregorom Janikom móže pomoc skićeć při rozrisanju problemow, kotrež so husto w socialnych prašenjach jewja.

Poradźowanje wotměje so w 14:00 -15:30 hodź. w rumnosćach wobydlerskeho běrowa LĚWICY, Šulerska 10, w 02625 Budyšinje.

Namołwjamy k wužiwanju serbskeje rěče wotpowědnje § 8 sada 4 Serbskeho zakonja.

Wo přizjewjenje pod 03591-490976 so prosy.

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Gerade auch Lage des sorbischen Volkes spricht für die Aufnahme eines Minderheitenschutzartikels ins Grundgesetz

15.08.2019

Zum Vorstoß von Schleswig-Holstein und Sachsen für die Aufnahme des Schutzes der autochthonen Minderheiten ins Grundgesetz erklärt der sorbische Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Heiko Kosel:

Das Grundgesetz ist bei aller Fortschrittlichkeit von Anfang an mit einem Defizit behaftet: Anders als die Frankfurter Paulskirchenverfassung (Art. 13, §188), die Verfassung der Weimarer Republik (Art. 113) und die Verfassung der DDR (Art. 40) enthielt das Grundgesetz von Anfang an keinen Artikel zum Schutz nationaler Minderheiten. Deshalb ist ein solcher Vorstoß ebenso notwendig wie überfällig.

Auch der Versuch im Rahmen der Beratung der „Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat“ Anfang der 90er Jahre, die verfassungsrechtlichen Impulse aus der DDR aufzugreifen, scheiterte. Selbst der Minimalvorschlag – „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten“ – wurde durch die Abgeordneten von CDU und vor allem der CSU verhindert. Seither haben viele europäische Staaten Artikel zum Schutz nationaler Minderheiten in ihre Verfassung aufgenommen, bedingt durch die Kopenhagener Kriterien zur Aufnahme in die EU, insbesondere unsere südlichen und osteuropäischen Nachbarn. Es ist überfällig, dass die Bundesrepublik endlich zu den fortschrittlichen europäischen Verfassungstraditionen im Minderheitenschutz aufschließt.

Gerade auch angesichts der aktuellen Lage des sorbischen Volkes, das seine Sprache und Kultur unter verschiedenen Herrschaftsregimen zu erhalten wusste, dessen Sprache aber gegenwärtig durch die UNESCO als gefährdet eingeschätzt wird, gehört die Aufnahme eines Minderheitenschutzartikels ins Grundgesetz auf die Tagesordnung.

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Sorben als indigenes Volk anerkennen!

08.08.2019

Am morgigen Tag, dem 09.08.2019, wird zum 25. Mal der Tag der Indigenen Völker begangen. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für nationale Minderheiten, Heiko Kosel:

 

Zu den indigenen Völkern gehören z.B. die Indianer Nord- und Südamerikas, die Inuit der Polarregion, die Sami in Nordeuropa, die Aborigines in Australien und die Maori in Neuseeland. Nach der Rechtsdefinition des ILO-Übereinkommens 169 ist der Begriff so definiert: „Dieses Übereinkommen gilt für […] Völker in unabhängigen Ländern, die als Eingeborene gelten, weil sie von Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonialisierung oder der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren[…]“. Auch die Sorben sind ein indigenes Volk.

 

Das durch dieses Übereinkommen garantierte Recht auf Selbstbestimmung innerhalb der jeweiligen Staaten umfasst die Bereiche Land, natürliche Ressourcen/Umwelt (Territorium), rechtliche Gleichstellung, inklusives Recht auf kulturell angepasste Bildung, politische Teilhabe und Selbstverwaltung. Für das sorbische Volk war die demokratische Wahl des „Serbski sejm“ ein Schritt von historischer Bedeutung, für die politischen Entscheidungsträger eine Herausforderung von großer Tragweite. Die bisherige Praxis bezüglich der Sorbenräte bei den Landtagen in Sachsen und Brandenburg hat sich mit der Gewährung von bloßen Anhörungsrechten als nicht ausreichend effektiv erwiesen, so dass wirkliche Mitbestimmungsrechte einzuräumen sind.

 

Der „Serbski sejm“ fordert daher: die Staatsverträge zur Verwirklichung einer Kultur- und Bildungsautonomie des sorbischen Volkes mit Sachsen, Brandenburg und dem Bund zügig zu realisieren; die bei der Erarbeitung der Sächsischen Verfassung Anfang der 1990er Jahre zunächst vorgesehene gesonderte Wahl sorbischer Abgeordneter in den Sächsischen Landtag wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen; in das sächsische Wahlgesetz analog zu den Regelungen im Bundeswahlgesetz und den Landeswahlgesetzen von Schleswig-Holstein und Brandenburg rechtliche Normen aufzunehmen, welche politische Parteien der sorbischen Minderheit von der Fünfprozenthürde befreien.

 

Ich möchte anlässlich dieses Tages auf die jahrzehntelange verfehlte Bildungspolitik der Regierungen, welche letztendlich auch zu einem akuten Lehrermangel geführt und die weitere Gefährdung der sorbischen Sprache zur Folge hat, eines der wesentlichen Probleme des sorbischen Volkes, hinweisen. Durch den Ausstieg aus dem Kohleabbau wird zwar die weitere Abbaggerung des sorbischen Siedlungsgebietes eingestellt - wir stehen aber vor neuen Herausforderungen, die der damit im Zusammenhang stehende Strukturwandel in der Region mit sich bringen wird.

 

Deutschland hat das ILO-Übereinkommen 169 leider bis heute noch nicht ratifiziert. Vier Versuche der Opposition im Deutschen Bundestag in den Jahren 1993, 2012, 2015 und 2017 zur Ratifizierung dieser bedeutenden Menschenrechtsnorm wurden mehrheitlich abgelehnt, u.a. mit der Begründung, „es gäbe in Deutschland kein indigenes Volk“ - hier hat man die Sorben im politischen Berlin wieder einmal „übersehen“.

 

In diesem Jahr forderte der Koordinationskreis ILO-Konvention Nr. 169 die Ratifizierung des Übereinkommens, um die Rechte der indigenen Völker in unserer globalisierten Welt zu stärken: „Aufgrund der Globalisierung wird die Bedrohung der Indigenen immer stärker und deren Einfluss weiter zurückgedrängt. Eine Unterzeichnung würde demnach auch die Wirtschafts- und Außenpolitik nachhaltig umgestalten, in Rücksichtnahme auf die Menschenrechte.“

 

Daher fordere auch ich von der Bundesregierung, dass das ILO-Übereinkommen 169 endlich ratifiziert wird!

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Zum Strukturwandel gehört Wiedergutmachung der Zerstörung sorbischer Sprach- und Kulturräume durch Bergbau!

04.07.2019

Gestern Abend stimmte der Landtag gegen den Antrag der Linksfraktion „Handlungsstrategie zur Stärkung der Rechte der Sorbinnen und Sorben – Chance für die Entwicklung der Lausitz als Kompetenzregion für europäische Minderheitenpolitik im Strukturwandelprozess nutzen“ (Drucksache 6/17599). Dazu erklärt Heiko Kosel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für nationale Minderheiten:

Wir wollen, gerade angesichts des Strukturwandels, auf offene Fragen bezüglich der Minderheitenpolitik hinweisen und zum Nachdenken anregen. Die brüske Ablehnung der Staatsregierung hat uns doch irritiert, zumal wir mit unserem Impuls auch einer Position des Ministerpräsidenten gefolgt sind. Kretschmer hatte am 4. Juli 2018 in Bautzen erklärt, dass er zwar nicht glaube, dass die Staatregierung eine Novelle des Sorbengesetzes noch in dieser Wahlperiode anfassen werde, aber dass man sich schon jetzt Gedanken machen könne, was geändert werden müsse.

Der Handlungsbedarf ist groß. Während in den letzten fünf Jahren das Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg zweimal substanziell novelliert wurde, ist in Sachsen das bloße Nachdenken über Reformbedarf unerwünscht. Unerwünscht ist auch eine Evaluierung des sorbischen Schulwesens – obwohl die Anwerbung tschechischer Pädagogen für das sorbische Bildungswesen mit einem Fiasko endete, anders als die Anwerbung polnischer Interessenten in Brandenburg. Während in Brandenburg bereits die Vorbereitung der zweiten Direktwahl des dortigen Sorbenrates läuft, wird in Sachsen auch die nächste Wahl des Sorbenrates nur fremdbestimmt durch den Landtag erfolgen. In Brandenburg hat die Domowina das Verbandsklagerecht, in Sachsen nicht. Schließlich der Strukturwandel in der Lausitz: Hier dürfen die Projekte zur Revitalisierung der sorbischen Sprache und Kultur nicht einer Konzentration auf vermeintlich harte Standortfaktoren zum Opfer fallen. Es muss auch dringend zum Grundsatz für weitere Verhandlungen werden, dass die Wiedergutmachung bergbaubedingter Zerstörung sorbischer Sprach- und Kulturräume zu einem wesentlichen Bestandteil des Strukturwandels in der Lausitz wird.

Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Staatsregierung nach Einreichung unseres Antrages ihren 2. Maßnahmenplan zur „Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache“ verabschiedet hat. Auch das Versprechen eines festen Sitzes für die Sorben im MDR-Rundfunkrat und die Einrichtung einer sorbischen Sprachschule für Erwachsene nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, aber damit ist unser Antrag noch lange nicht erschöpft, denn er geht weit über diese Punkte hinaus. Somit bleibt dem 7. Sächsischen Landtag ein langer sorbenpolitischer Aufgabenzettel.

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Sachsen bei Sorbenpolitik weit hinter Brandenburg – Gesetz veraltet, Sprach-Defizite ignoriert, Demokratie-Mangel

25.06.2019

Auf dem 15. Sorbischen Tag der Linksfraktionen im Landtag Sachsen und Brandenburg, der dieses Jahr in Lübbenau (Spreewald) stattgefunden hat, ging es schwerpunktmäßig um Bildungspolitik. Dazu erklärt Heiko Kosel, Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für nationale Minderheiten:

„Trotz erfreulicher Entwicklungen müssen wir auch feststellen, dass die Probleme des sorbischen/wendischen Volkes nicht kleiner, sondern größer geworden sind. Besonders alarmierend ist der Lehrermangel. Insgesamt also ein Versagen der herrschenden Politik, mit Rot-Rot in Brandenburg als positive Ausnahme. Hier erfolgten in den vergangenen fünf Jahren immerhin zwei produktive Novellierungen des Sorben/Wenden-Gesetzes und eine konkrete Evaluierung des sorbischen /wendischen Bildungswesens.

Gerade im Vergleich mit Brandenburg zeigen sich die Handlungsdefizite Sachsens am deutlichsten:


1. Während in den vergangenen fünf Jahren das Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg zweimal substanziell novelliert wurde, sträubt sich die sächsische Staatsregierung bereits gegen das bloße Nachdenken über Änderungs- und Reformbedarf bezüglich des vor zwanzig Jahren erlassenen Sorbengesetzes in Sachsen.


2. Während in Brandenburg über die zum Teil schmerzhaften Ergebnisse einer Evaluierung des dortigen sorbischen /wendischen Schulwesens diskutiert wird, lehnen die Verantwortlichen in Sachsen bereits die Durchführung einer solchen Evaluierung ab, obwohl sorbische Eltern, Kinder und Lehrer hierzulande über gleiche Probleme berichten.


3. Während in Brandenburg bereits die Vorbereitung der zweiten Direktwahl des dortigen Sorben/Wenden-Rates läuft, wird in Sachsen auch die nächste Wahl des hiesigen Sorbenrates nicht durch die Sorben selbst, sondern fremdbestimmt, durch den Sächsischen Landtag, erfolgen.


4. Während es in Brandenburg bereits gelingt, polnische Interessenten für die Lehrertätigkeit im sorbischen / wendischen Bildungswesen zu gewinnen, endete die sächsische Anwerbung tschechischer Pädagogen mit einem Fiasko.
Fazit: Es gibt in Sachsen und Brandenburg noch viel zu tun, um die sorbischen Sprachen zu erhalten und zu revitalisieren. Dass in Sachsen die Zahl der offenen Aufgaben größer ist, hat eine klare Ursache: die Ignoranz der Verantwortlichen.

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