Heiko Kosel Startseite

Fragwürdige Praxis der sächsischen Justiz bei sorbenfeindlichen Straftaten – kein einziger Täter soll vor Gericht - Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigt

28.04.2016

„Nachdem im Herbst 2014 Angriffe auf sorbische Jugendliche bundesweit für Aufsehen gesorgt hatten, berichtete im März 2015 das OAZ nicht ohne Stolz von 7 ermittelten Tatverdächtigen. Anfang 2016 waren es dem Vernehmen nach nur noch fünf, und nun muss am Ende kein einziger Täter vor Gericht.

Gegen 4 Tatverdächtige wird das Verfahren eingestellt, einer erhält einen Strafbefehl. Damit entsteht der Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden als „Tiger des Minderheitenschutzes“ starteten und nun als Plüschtier durchs Ziel gehen.

 

Die Gründe für die Einstellung der Verfahren sind fragwürdig. In einem Fall, soll der Täter zu betrunken gewesen sein, um das Opfer mit der Faust ins Gesicht zu treffen, woraus die Staatsanwaltschaft „geringe Schuld“ herleitet. In den anderen Fällen wurde das Verfahren eingestellt, weil der Eindruck einer gegenseitigen Rangelei und Schubserei entstanden sei. Hier stellt sich Frage, ob denn die angegriffenen sorbischen Jugendlichen stillhalten und auf jegliche Notwehr verzichten sollen, nur damit der Angreifer bestraft wird.

 

Fragwürdig ist auch die Entscheidung über den Strafbefehl, da dieser nur bei Bagatellkriminalität zur Anwendung kommen soll und wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Hier ist eindeutig darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Taten nicht um eine bloße „Dorfkrugprügelei“ handelt, sondern um pure Hasskriminalität gegenüber Mitgliedern einer ethnischen Minderheit.

 

Ich habe mich deshalb entschlossen, eine Reihe von Fragen in den Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags einzureichen, die Antworten darauf geben sollen, inwieweit und durch welche Maßnahmen der Freistaat Sachsen den verfassungsmäßigen Schutz der sorbischen Minderheit gewährleistet. Dies ist seitens der Politik zwingend erforderlich!

 

Durch die Verfahrensergebnisse wird das ohnehin schon arg strapazierte Vertrauen in den Rechtsstaat zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger weiter sinken.

Auch die Beamten des OAZ, die mit den umfangreichen Ermittlungen befasst waren, müssen nun mit ansehen, dass ihre Ermittlungsarbeit keine ernstzunehmenden Konsequenzen nach sich zogen.

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