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Brandenburg fordert Fortführung des Bund-Länder-Verwaltungsabkommens zur Sanierung der Braunkohlefolgelandschaften – mehr Nachdruck von Sachsen an Bund erwartet!

11.08.2016

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung fordert Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (DIE LINKE) Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) dazu auf, das aktuelle Verwaltungsabkommen der Braunkohleländer mit dem Bund zur Sanierung der Bergbaufolgelandschaften für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2017 weiter bis 2022 zu verlängern. Anlässlich aktueller Probleme wie Grundwasserwiederanstieg, „braune Spree“, rund 30.000 Hektar gesperrter land- und forstwirtschaftlicher Flächen und ungenügender Wasserqualität in den gefluteten Tagebaurestlöchern darf sich die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung ziehen und muss sich weiterhin in gleicher Weise wie bisher an der Finanzierung der Bergbausanierung beteiligen, so der Minister. Das Land Brandenburg hat 220 Mio. Euro im Haushalt 2017 für diese Aufgabe eingestellt.

Dazu erklärt der Bautzener Landtagsabgeordnete und Sprecher für Angelegenheiten des sorbischen Volkes der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Heiko Kosel:

„Die Forderung des Brandenburger Finanzministers Görke ist sachlich richtig und für die Lausitz wichtig, denn die Sanierung der Bergbaufolgelandschaften wird die Region weit über 2017 hinaus beschäftigen und vermutlich weitere Folgekosten in Milliardenhöhe verursachen. Die bisherige gemeinsame Finanzierung der vom Kohlebergbau betroffenen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg mit dem Bund sollte daher unbedingt weitergeführt werden.
Da das Land Brandenburg nun bereits initiativ geworden ist und 220 Mio. Euro in den Haushalt dafür eingestellt hat, erwarte ich nun auch ein klareres Signal von der sächsischen Landesregierung an den Bund!
Eine alleinige Finanzierung dieser Generationenaufgabe kann durch die Bundesländer allein unmöglich geleistet werden.
Da es sich bei einem Teil der Bergbauregion auch um sorbisches Siedlungsgebiet handelt, sollte dies für Sachsen Veranlassung sein, den engen Schulterschluss mit Brandenburg zu suchen und gemeinsam den Bund in die Pflicht zu nehmen und dabei auf die für ihn verbindlichen Normen des europäischen und internationalen Minderheitenschutzes zu verweisen. Nach diesen Minderheitenrechtsnormen ist der Schutz des sorbischen Siedlungsgebietes nicht nur Aufgabe der Länder, sondern eben auch des Bundes!“

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