Heiko Kosel Startseite

Sorben sind indigenes Volk - Demokratielücke schließen!

08.08.2017

Morgen wird zum 23. Mal der Tag der Indigenen Völker begangen. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Angelegenheiten des sorbischen Volkes, Heiko Kosel:

Nach der Rechtsdefinition des Übereinkommens 169 der ILO, einer UN-Organisation, ist der Begriff im Teil I Artikel 1 b) u.a. wie folgt definiert: „Dieses Übereinkommen gilt für … Völker in unabhängigen Ländern, die als Eingeborene gelten, weil sie von Bevölkerungsgruppen abstammen, die in dem Land oder in einem geografischen Gebiet, zu dem das Land gehört, zur Zeit der Eroberung oder Kolonialisierung oder der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen ansässig waren…“. Daher sind auch die Sorben ein eigenständiges indigenes Volk.
(Siehe auch https://opus4.kobv.de/opus4-btu/files/2861/Sorben_und_Indigene_final_neu.pdf S. 37)

Das durch dieses Übereinkommen garantierte Recht auf Selbstbestimmung innerhalb der jeweiligen Staaten umfasst die Bereiche Land, natürliche Ressourcen/Umwelt (Territorium), rechtliche Gleichstellung, inklusive Recht auf kulturell angepasste Bildung, politische Teilhabe und Selbstverwaltung. Zwar ist durch den Staatsvertrag zwischen Sachsen und Brandenburg, dem der Bund beigetreten ist, die „Stiftung für das sorbische Volk“, als eine Einrichtung zur Pflege und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, gegründet worden, doch ist damit kein hinreichendes Instrument für die Selbstbestimmung des sorbischen Volkes entstanden.

Zur Schließung der Demokratie- und Mitbestimmungslücke, von der die Sorben/Wenden betroffen sind, ist als Mindestforderungen die Stärkung der Entscheidungskompetenz der sorbischen Vertreter im Stiftungsrat zu benennen. Bezüglich der Sorbenräte bei den Landtagen in Sachsen und Brandenburg hat sich die Gewährung bloßer Anhörungsrechte als nicht ausreichend erwiesen, so dass wirkliche Mitbestimmungsrechte einzuräumen sind. Das der Domowina in Brandenburg eingeräumte Verbandsklagerecht ist auch in Sachsen und auf Bundesebene einzuführen. Zur Sicherung gleichberechtigter Teilhabe für die Sorben sind die Bundesländer Sachsen und Brandenburg sowie der Bund in der Pflicht, die rechtliche und faktische Absicherung der aktuell vorbereiteten Wahl einer demokratisch legitimierten Volksvertretung zu unterstützen.

Deutschland hat das ILO-Übereinkommen 169 bis heute leider noch nicht ratifiziert. Vier Versuche der Opposition im Deutschen Bundestag, in den Jahren 1993, 2012, 2015 und 2017 zur Ratifizierung dieser bedeutenden Menschenrechtsnorm, wurden mehrheitlich abgelehnt, u.a. im März dieses Jahres mit der Begründung „es gäbe in Deutschland kein indigenes Volk“ - man hat die Sorben im politischen Berlin wieder „übersehen“. Die Glaubwürdigkeit einer zukünftigen Bundesregierung in Menschenrechtsfragen wird daran zu messen sein, ob eine Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169 erfolgt!

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