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Hauptamtliche Sorben-Beauftragte und Aufwertung des Sorbischen – Sachsen soll nach Brandenburger Vorbild handeln

27.02.2018

In Brandenburg soll es künftig in allen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz je einen kommunalen hauptamtlichen Sorben-Beauftragten geben, den das Land finanziert. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Regierungsfraktionen SPD und LINKE am Montag vorgestellt haben. Dazu erklärt der sorbische Abgeordnete und Sprecher für nationale Minderheiten der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Heiko Kosel:

 

„Während in Sachsen der hiesige Bericht zur Lage des sorbischen Volkes noch nicht einmal im Plenum behandelt und diskutiert wurde, zeigt die rot-rote Landesregierung Brandenburgs, wie es besser gehen kann. Als Konsequenz aus dem dort vorgestellten Sorbenbericht sollen alle Landkreise und kreisfreien Städte in den Genuss einer vom Land finanzierten Vollzeitstelle eines kommunalen hauptamtlichen Sorben-Beauftragten kommen. Die Koalition nimmt eine langjährige Forderung der Sorben/Wenden auf, die im jüngsten Sorben/Wenden-Bericht erneut vorgetragen und von der Landesregierung geteilt wurde. Ohne das große Engagement der kommunalen Sorben/Wenden-Beauftragten ist Minderheitenpolitik in Brandenburg – aber auch in Sachsen – nicht denkbar. Dies ist im Ehrenamt oder mit halber Stelle nicht leistbar.

 

Auch bei uns mühen sich die Sorbenbeauftragten in den Landkreisen Görlitz und Bautzen mit nur einer viertel bzw. halben Stelle ab. Deshalb werde ich gemeinsam mit meiner Fraktion den Gesetzesvorstoß aus Brandenburg zum Vorbild nehmen und die gleiche Forderung im Sächsischen Landtag einbringen, sobald der sächsische Sorbenbericht behandelt wird.

 

Die Notwendigkeit einer Novellierung des sächsischen Sorbengesetzes ist schließlich nunmehr überdeutlich geworden. Bereits 2014 hatte ich eine fraktionsübergreifende Initiative hierzu angestoßen. Daran gilt es nunmehr anzuknüpfen.

 

Auch die jetzt in Brandenburg geplante Stärkung einer auch rechtlich gleichwertigen Zweisprachigkeit in den Landkreisen des dortigen sorbischen Siedlungsgebietes ist eine wichtige Grundsatzentscheidung: Die Kreistage sollen künftig entscheiden können, ob sie einen offiziellen zweisprachigen (deutsch-niedersorbischen) Namen tragen. Damit wäre das Sorbische nicht mehr nur eine folkloristische Beigabe, sondern offizieller Namensbestandteil.

 

Auch in Sachsen ist es an der Zeit, die rechtliche Gleichwertigkeit der deutsch-sorbischen Zweisprachigkeit zu stärken.“

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