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Erhebung ethnischer Daten verstieße gegen das Grundgesetz – das ist der AfD offenbar egal

02.07.2018

Der sächsische AfD-Abgeordnete Carsten Hütter fragt die Staatsregierung, wie viele Sinti und Roma in Sachsen leben. Bei der Debatte über den Sächsischen Bericht zur Lage des sorbischen Volkes schlug die AfD-Fraktion in der vergangenen Landtagssitzung vor, die Sorbinnen und Sorben zu zählen. Dazu stellt der Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für nationale Minderheiten, Heiko Kosel, fest:

„Wer ethnisch begründete Volkszählungen befürwortet, begibt sich bewusst auf eine Ebene, die durch die nationalsozialistische Völkermordpolitik auch gegen Minderheitenvölker vorgeprägt ist. Die Bekenntnisfreiheit der Sorben hat ihren historischen Hintergrund darin, dass man schon während der NS-Zeit versuchte, sie zu erfassen und zu zählen, auch durch rassistische Katalogisierung und sogenannte ,rassische Untersuchungen‘. In Heinrich Himmlers sog. Denkschrift ,Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten‘ war das Schicksal der Sorben klar fixiert: Vernichtung durch Arbeit! Dem Holocaust an den Sinti und Roma gingen in noch gravierender Weise Sonderzählungen voraus, die den Massenmord an den Sinti und Roma erst möglich machten.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erhebung ethnischer Daten nach dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 verboten. Wenn die AfD solche Ansinnen permanent befürwortet, so lässt dies klar erkennen, wie fern sie unserer Verfassung steht. Mit der wohl beabsichtigten Definition eines ,Zuviel‘ oder ,Zuwenig‘ an Minderheitenangehörigen soll bei zahlenmäßiger Abnahme der Minderheit offenbar die Unterstützung des Staates reduziert werden. Ich glaube nicht, dass die AfD sich in diesem Fall für eine stärkere Unterstützung des Staates einsetzen würde, wenn sich die Gefährdungslage für die Sprache und Kultur von Minderheiten verschärfte.

Auch nach § 1 des Sächsischen Sorbengesetzes darf das freie Bekenntnis zum sorbischen Volk weder bestritten noch nachgeprüft werden. Aus diesem Grund müssen die Bundesregierung und alle Landesregierungen, insbesondere die sächsische, solchen Forderungen der AfD klar entgegentreten und entsprechende Anfragen nicht beantworten.“

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