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Initiative von Sachsen und Schleswig-Holstein zur Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten begrüßenswert – aber von Sachsen auch wirklich ernst gemeint?

27.08.2019

Zur Initiative Sachsens und Schleswig-Holsteins zur Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz erklärt der sorbische Abgeordnete und Sprecher für nationale Minderheiten der LINKEN im Sächsischen Landtag Heiko Kosel:

 

„Ich begrüße diese Initiative ausdrücklich, denn ein Artikel zum Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz ist überfällig. Einige Begleitumstände bedürfen jedoch der Erörterung.

So scheint zumindest auf sächsischer Seite langfristige Planung nicht Grundlage dieser Initiative gewesen zu sein. Denn noch vor ca. einem Monat antwortete das sächsische Staatsministerium der Justiz auf meine Frage nach möglichen Initiativen zur Aufnahme einer Regelung zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz, dass das Justizministerium einer solchen Regelung generell eher ablehne, “weil deren praktische Wirkung äußerst begrenzt ist und nach hiesiger Einschätzung auch kein Regelungsdefizit besteht, da die Rechte von (nationalen) Minderheiten sowohl im Bundesrecht aber auch im Landesrecht sowie in völkerrechtlichen Verträgen gewährleistet werden..“

 

Ein bezeichnendes Licht auf Defizite der politischen Kultur in Sachsen wirft die Tatsache, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein eine Forderung der dortigen dänischen und friesischen Landtagsabgeordneten aus der SSW-Fraktion zur Grundlage der aktuellen Initiative macht, während ich als sorbischer Abgeordneter der LINKEN im Sächsischen Landtage eine ablehnende Stellungnahme erhalte.

 

Durchaus spannend dürfte die weitere inhaltliche Debatte werde, denn der Vorschlagstext enthält die Verpflichtung des Staates die Identität der anerkannten nationalen Minderheiten zu achten, und greift damit aus der Debatte der “gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat“ von Anfang der 1990er Jahre den Minimalvorschlag auf, der aber seinerzeit an der Ablehnung durch Abgeordnete der  CDU und vor allem der CSU scheiterte. Es bleibt also abzuwarten, ob die CDU/CSU diesmal ihre historischen Verantwortung für den Schutz nationaler Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird.

 

DIE LINKE wir auf allen Ebenen die Aufnahme eines Artikels zum Schutz nationaler Minderheiten in das Grundgesetz mit allen ihr zur Verfügung stehende rechtlichen und politischen Möglichkeiten unterstützen.“

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